Die Schwatzgelben planen nun offenbar ein Leistungsschutzrecht (LSR) für Verlage, vermeldet die (großartige und recht verlagsferne) Online-Publikation Carta, die offenbar an einen Entwurf des entsprechenden Teil des Koalitionsvertrages gelangt ist – und wenn dieser Entwurf in Gesetzen münden würde, wäre der Carta-Text von dem geplanten Leistungsschutzrecht möglicherweise nicht geschützt, weil Carta als selbsterklärter „Autoren-Blog“ wahrscheinlich gar nicht als „Presseverlag“ anerkannt wäre. Und für die soll das Leistungsschutzrecht ja gelten. Diese Welt ist schon manchmal lustig.
Ganz kurz für alle, die das LSR bisher nicht genug interessiert hat, um nachzulesen, was das soll: Es würde bedeuten, dass Presseverlage wie z. B. Musikverlage eine Gesellschaft gründen könnten, die für jede öffentliche „Aufführung“ eines von einem Verlag produzierten Inhaltes Geld einsammeln und an den Verlag auszahlen könnte. Bei Musik macht das die GEMA, die von jedem Radiosender, Clubbetreiber und Konzertveranstalter Gebühren für die gespielte Musik erhebt und an die Rechteinhaber verteilt.
Das klingt im ersten Moment logisch, aber das ist es nicht, und mein Magen zieht sich immer stärker zusammen, je länger ich versuche, dieses System zu durchdenken. Denn es geht hier ja nicht darum, dass ein Autor oder ein Fotograf die Rechte an seinen Werken behält, auch nicht darum, dass Verlage für eine unerlaubte Nutzung wesentlicher, originärer Teile einer Arbeit entschädigt werden. Das ist längst geregelt, und zwar im Urheberrecht. Das Leistungsschutzrecht geht darüber hinaus – in einem Wort zusammengefasst geht es natürlich um Google: Der Suchmaschinenbetreiber soll für jedes Mal, bei dem er die Headline und die ein, zwei oder drei Zeilen, die er im Suchergebnis ausgibt, bezahlen. Denn schließlich steht neben dem Suchergebnis potenziell eine Anzeige, mit der Google Geld verdient. Die großen Medienkonzerne des Landes und mit ihnen die Neu-Koalitionäre sind der Ansicht, Google müsste für diese Möglichkeit, Geld zu verdienen, eine Art Zugangsgebühr bezahlen. Ich bin völlig anderer Ansicht. Und die komplette Konstruktion dieses Schutzrechtes ist so obskur, dass in der Argumentation seiner Verfechter nur noch der Satz fehlt „der Pantelouris hat recht“ um klarzustellen, dass ich recht habe. Alles andere ist gesagt.
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