Ich bin gegen das im Koalitionsvertrag vereinbarte „Leistungsschutzrecht für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet“, das ist keine Überraschung. Aber inzwischen wundert es mich, wie ein Gesetz im Koalitionsvertrag verankert werden konnte, für das überhaupt niemand außerhalb der Führungszirkel der Verlage versteht – nicht einmal die Mitglieder der Regierungsparteien (in einer parteiübergreifenden Initiative schreiben gerade Mitglieder der Jungen Union gemeinsam mit Jusos an einem Antrag gegen das LSR – natürlich online auf Google Docs). Auf der anderen Seite: Wer wollte einem Gesetz widersprechen, von dem er nichts weiß? Und die Berichterstattung in den klassischen Medien, die in ihrer Mehrzahl ja von den Unterzeichnern eben der Hamburger Erklärung herausgegeben werden, die als Grundlage der LSR-Argumentation genutzt wird. Dass die Verlage – mit der kleinen Ausnahme des Heise-Verlages – das Thema in ihren eigenen Blättern totschweigen hat meiner Meinung nach viel damit zu tun, dass ihre Position argumentativ einfach nicht vertretbar ist, wenn man das Geschwurbel weglässt. Wahrscheinlich ist es kein Zufall, dass sich selbst im Hause Springer, wo der Chef die Suche nach einem Erlösmodell eine „heilige Pflicht“ nennt, kein Journalist zu dem Thema redet, sondern immer nur der oberste Lobbyist Christoph Keese. Das LSR wie es gemeint ist ist nichts als eine kalte Enteignung von Google unter Zerstörung einiger der wichtigsten Grundlagen des Internets (die freie Vernetzung), und man muss Google nicht sympathisch finden oder für über jeden Zweifel erhaben halten um es abzulehnen. Aber das heißt eines noch nicht: Dass es nicht eine sinnvolle Form geben könnte, Verlagsleistungen zu schützen.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP sieht vor, Presseverlage anderen Verlagen im Internet gleichzustellen („Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler“), das heißt praktisch etwa den Buch- und Musikverlagen, die durch Verwertungsgesellschaften Geld zum Beispiel für Kopien aus Büchern (über eine Geräteabgabe) oder das öffentliche Aufführen der Musik zu kommerziellen Zwecken (über die GEMA) einsammeln und unter den Rechteinhabern verteilen. Die Vorstellung der Verlage ist, dass zum Beispiel und vor allem Google für die Verwendung von Überschriften und Textauszügen (Snippets) aus den Verlagstexten in den Suchergebnissen, mit denen ja über Werbung Geld verdient wird, bezahlen müsste. Und ich, der ich eine Art kommerziellen Blog mit fast sieben Euro Einnahmen in einem einzigen Monat betreibe, wahrscheinlich auch. „Schützt meine Leistung!“ weiterlesen