Was wir schreiben, wenn wir vermuten, Jörg K. wäre unschuldig

Die Unschuldsvermutung ist eine großartige Errungenschaft: Bis zum Beweis des Gegenteils muss das Rechtssystem jeden Verdächtigen behandeln, als wäre er unschuldig. Das System, wie gesagt. Menschen können das praktisch nicht. Unser Gehirn ist nicht dafür gebaut, jemanden zu verdächtigen und gleichzeitig für unschuldig zu halten. Wer deshalb liest, dass ein bekannter Fernsehmoderator wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung in Untersuchungshaft genommen wurde, der wird ihn verdächtigen. Das heißt: Er wird ihm eine Schuld unterstellen. Vielleicht zu recht. Aber noch müssen wir der Fairness halber davon ausgehen, dass sich diese Geschichte ganz anders drehen kann. Dass K. unschuldig ist. Aber natürlich zeigt die Geschichte des zu unrecht wegen Vergewaltigung angeklagten TV-Moderators Andreas Türck, dass auch eine widerlegte Anschuldigung die Karriere eines Fernsehmannes zerstören kann.
Das also war die Situation der beteiligten Kollegen gestern: Sie hatten die Meldung vorliegen, dass K. wegen des Vorwurfs in Haft genommen wurde – in Haft in diesem Fall, weil er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat (was aus Sicht eines Haftrichters automatisch die Fluchtgefahr erhöht). Denn noch ist Jörg K. unschuldig. Die Untersuchungshaft bedeutet auch nicht, dass der Tatverdacht besonders dringend ist, wie manche Leser glauben. Nach dem Motto: „Sonst würden die ihn doch nicht einsperren!“ Doch, würden sie. Flucht- oder Verdunklungsgefahr sind Haftgründe. Mehr heißt das nicht.

Das ist die Situation, in der die Kollegen gestern quasi kollektiv entschieden haben, dass man diese Meldung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auch dann das Ende der Karriere von Jörg K. bedeutet, wenn er unschuldig sein sollte, unbedingt drucken und senden muss. Widersetzt haben sich dem praktisch nur die Kollegen der Tagesschau, und die müssen dafür heute zum Beispiel auf Meedia anhören, sie pflegten eine „Vogel-Strauß-Taktik“. Wörtlich wird dort argumentiert:

„Die Alternative wäre eine Absprache zum kollektiven Nicht-Berichten. Aber dies geht an der Realität vorbei. Ein bekannter Fernsehmann, der in U-Haft sitzt, ist eine Geschichte, die zu gut ist, als dass sie irgendein Medium, eine Boulevardzeitung zumal, liegen lassen würde.“

Kurz gesagt: Wenn sich alle wie Schweine verhalten, muss man sich eben auch wie ein Schwein verhalten. Und wenn die Tagesschau es nicht tut, dann macht sie ihren Job nicht richtig. Dieser Vorwurf ist so unvorstellbar abstrus, dass es mir schwer fällt, den Gedanken überhaupt nachzuvollziehen.
Der Meedia-Artikel von Stefan Winterbauer endet mit folgendem Absatz:

Ein Kommentator im Tagesschau Blog bringt es auf den Punkt: „Als Tagesschau und Tagesthemen genießen Sie höchste Glaubwürdigkeit, Sie sind Vorbild für seriöse Berichterstattung. K. ist durch seine Beiträge ein Gesicht Ihrer Nachrichtensendungen. Dazu nicht irgendeines, sondern eines der bekanntesten. Wenn dieses Gesicht nun überraschend aufgrund von K.s Inhaftierung nicht mehr auf dem Bildschirm zu sehen ist, haben die Zuschauer ein Recht, aus erster Hand zu erfahren, warum. Dazu hätte ich mir eine kurze, präzise, seriöse, zurückhaltende Meldung gewünscht. Eine, die dem Boulevard zeigt, wie es auch geht. Die einen Maßstab setzt.“

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Wenn das eine ernst gemeinte Argumentation sein sollte, ist es atemberaubend. Der Reihe nach wird hier also als wahr hingestellt, dass

– ausgerechnet die Tagesschau – eben weil sie so seriös ist – die Geschichten, die man anständigerweise nicht bringt, bringen soll.
– der Zuschauer ein Recht darauf hat, zu erfahren, warum eines der bekanntesten Gesichter vom Bildschirm verschwindet, und zwar offenbar an dem Tag, an dem das mögliche „Verschwinden“ sich in irgendeiner Art materialisiert.

Wenn also eines der bekanntesten Tagesschau-Gesichter krank wird und deshalb möglicherweise für einige Zeit oder für immer vom Bildschirm verschwindet, dann soll die Tagesschau bitte darüber berichten. Wenn die Gesichter Urlaub machen bitte auch. Und das alles bitte zwischen den sauber abgestimmten Berichten über all das, worüber die Boulevard-Medien in Bezug zumindest auf ARD-Moderatoren gerade herziehen. Hat nicht Jens Riewa mal gesagt, diese oder jene Schlagersängerin wäre eine „Granate im Bett“? Das zum Beispiel hätte man doch in der Tagesschau aufgreifen und in eine viel seriösere Nachricht umformulieren müssen, oder nicht?

Wenig überraschend ist die Antwort: nein, hätte man nicht.

In diesem Fall hat eine Medienmeute zu Ungunsten eines Kollegen ziemlich schändlich versagt. Wenn sich herausstellt, dass Jörg K. schuldig ist, dann gäbe es noch eine Menge Möglichkeiten, über den Fall zu berichten. Aber wenn sich der Fall Türck wiederholen sollte, dann hätte die Branche einmal mehr einem Kollegen aus einem niedrigen Reflex heraus das Leben zerstört. Weil man eben dabei sein wollte, als es alle gemacht haben. Das ist die eine Sache. Sie ist tatsächlich Realität, aber richtig ist sie deshalb noch lange nicht.

Dafür auch noch zu argumentieren und den wenigen redlichen Kollegen, die den Schmutz nicht mitmachen, Versagen vorzuwerfen, ist abenteuerlich. Winterbauer argumentiert

Aber spätestens, als K.s Anwalt sich öffentlich zur Sache geäußert hat, war der Fall ein Thema für jedes Medium.

Die „öffentliche“ Einlassung von K.s Anwalt war die Aussage, dass die Vorwürfe gegen seinen Mandanten frei erfunden sind. Nach Winterbauers Logik würde es in Zukunft also reichen, dass irgendein Mensch aus welchen Gründen auch immer einen juristisch relevanten Vorwurf gegen einen Prominenten erhebt. Dann ruft man dessen Anwalt an, und sobald er das dementiert hat man eine Geschichte. Das wäre natürlich für großartige Headlines gut: „Bundeskanzlerin bestreitet, den Eisbären Knut entführt zu haben!“ Aber journalistischen Grundsätzen entspricht es deshalb noch lange nicht.

Was auch immer in der Beziehung von Jörg K. schiefgelaufen ist, natürlich hat niemand von uns „ein Recht darauf“, es zu erfahren. Im Gegenteil: Jörg K. und seine Freundin haben zunächst einmal ein Recht darauf, dass es ihre Sache bleibt. Und wenn ihnen dieses Recht von den Medien genommen wird, wäre es die Aufgabe von Medienjournalisten, das anzuprangern. Oder, sagen wir es so: Dem wäre viel hinzuzufügen gewesen.

Nachtrag: Und was ich hier kompliziert und weitschweifig zu erklären versucht habe, bringt Stefan Niggemeier in klaren, geraden Sätzen aufs, na, Dings, nicht Papier halt. Deshalb empfehle ich es erst ganz am Ende meines Textes: Von Unschulds- und anderen Vermutungen.

72 Antworten auf „Was wir schreiben, wenn wir vermuten, Jörg K. wäre unschuldig“

  1. Zitat:
    „Die Untersuchungshaft bedeutet auch nicht, dass der Tatverdacht besonders dringend ist, wie manche Leser glauben. “

    Nein? Komisch, viele Juristen glauben das aber auch. Warum? Weil es sogar ausdrücklich im Gesetz steht:

    § 112
    (1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. […]

    Neben den angeführten Haftgründen wie Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr ist nämlich auch der dringende Tatverdacht, der nebenbei bemerkt, seiner Intensität nach stärker sein muss, als der zur Anklageerhebung führende hinreichende Tatverdacht, für die Anordnung einer Untersuchungshaft erforderlich.

    Was manche Leser so glauben…

  2. @Arno Nühm: Mein Fehler, vielen Dank für den Hinweis, total doof formuliert: „Besonders dringend“ soll nicht heißen, dass ein dringender Tatverdacht nicht erforderlich ist. Natürlich ist er das. Sondern nur, dass die Dringlichkeit nicht qualifiziert wird. Natürlich kann ein dringender Tatverdacht auch bei einem Unschuldigen vorliegen. In der Öffentlichkeit entsteht aber gerne der Eindruck, ein Tatverdächtiger müsste quasi überführt sein, damit er in Haft genommen wird. Also: Nicht besonders dringend sollte heißen „dringend, aber nicht dringender als dringend“.

    Das peinlichste ist: Ich hab das mal studiert.

  3. Kein Problem. Es war in der Tat recht missverständlich formuliert. Jetzt wird deutlich, was gemeint war und dem kann ich sogar beipflichten.

    Jura zu studieren muss einem übrigens nicht peinlich sein. Peinlich ist nur, nicht rechtzeitig damit aufzuhören, so wie ich. 😉

    Schönen Gruß

  4. lieber mp,
    ich muss gestehen, dass ich deinen blog heute zu
    ersten mal besucht habe, mich aber durchaus daran erinnern kann mit welcher leidenschaft du schon frueher deinen job gemacht hast.
    danke fuer deine sicht der dinge, danke fuer das ausloesen einer extrem interessanten diskussion.

    mir ist vor allem eine sache wichtig, denn der post hat mich sehr schockiert:
    georg altrogge, schaemen sie sich!
    sich vor einen mitarbeiter zu stellen ist ja schoen und gut, aber so?! das ist ordentlich schief gegangen.

    freue mich auf meine naechste lektuere hier.

  5. Wie gut das ich nicht berühmt bin. Was hätte ich sonst wohl erleben müssen.

    Als meine Scheidung lief, wollten meine Kinder bei mir bleiben, den „neuen Papa“ wollten sie nicht. Wie einfach war es dann für meine Ex. Sie hat nur behauptet, ich hätte an meiner Tochter „rumgespielt“. Obwohl kein „Schaden“ vorhanden war, wurde diese Aussage geglaubt.

    Es dauerte viele Jahre, in denen mir der Kontakt mit meinen Kindern verwehrt wurde, immer mit der Aussage, es bestünde der Verdacht, der aber nicht zu beweisen sei, bis dann endlich dieser Vorwurf beseitigt wurde.

    Meine Tochter hat dann ausgesagt, ihre Mutter hatte erklärt, wenn du mich lieb hast dann sagst du das über deinen Papa.

    So schnell kann man in Verdacht geraten. Durch die Meldung über K. kam diese Erinnerung, die seit 20 Jahren untergegangen ist, wieder hoch.

  6. Im Zeifel für den Angeklagten?

    Das scheint es in Deutschland schon lange nicht mehr zu geben. Ob Kachelmann,Türk usw. Wieviel priv. Personen erleben so einen Mist wie mein Vorschreiber. Über meine Geschichte möchte ich nicht öffentlich reden. Nur bin ich der Meinung wer am besten Lügen kann und das auch noch mit div. Sachen untermauern kann bekommt Recht. Recht bekommen und Recht haben ist zweierlei.
    Und jetzt zu unseren Journalisten.
    Ich möchte nicht alle über einen Kamm scheren,aber es gibt da einen gewissen Teil,die nur ihren beruflichen Erfolg sehen,egal wieviele Zeitungsleichen sie hinter sich lassen. Für mich sind das alles andere als Menschen. Menschenwürde oder einen Menschen achten gilt nicht,nur der Profit.
    Diese Menschen sollten für den Schaden aufkommen,den sie angerichtet haben oder eine Berufssperre bekommen.
    Diese ganzen Berichte haben doch mit Meinungsfreiheit nichts mehr zu tun.
    Wenn ich nur die privaten Sender sehe,da hat der Nachbar was zu sagen und der Hund hat auch was dazu zu bellen.
    Ich kann nur sagen „Abschalten und keine Zeitung kaufen,die so einen Mist verbreiten“
    Ich möchte hier keinen persönlich ansprechen und wem der Schuh passt,der soll ihn bitte anziehen.

  7. @Sascha Müller-Jänsch, Nr.21: Lieber Sascha, Dein Beitrag klingt am Anfang so, als ob es in der Causa K. nur eine moralisch richtige Haltung geben könnte, nämlich nicht darüber zu berichten. Ich habe aber ein Problem damit, wenn jemand so tut, als ob alle unmoralisch handeln, die nicht seiner Meinung sind. (vielleicht habe ich Dich ja falsch verstanden, aber so kommt es bei mir an) Ich unterstelle einfach mal, dass diejenigen, die über K. berichtete haben, sich durchaus den Kopf zerbrechen über das für und wider. Seit dem der Haftbefehl bekannt geworden ist, konnte man darüber berichten, man musste es aber nicht. Über einen Haftbefehl entscheidet das Gericht und nicht nur die Staatsanwaltschaft. Natürlich können auch Gericht irren, aber dann dürften wir auch nach einem Urteil nicht drüber schreiben, nicht mal nach einem letztinstanzlichen. Nun könnte man sagen, okay wir schreiben, dass K. eingefahren ist, aber nicht warum. Aber das ist ungefähr so praktikabel wie die die Forderung, man hätte über den Tod Robert Enkes schreiben dürfen, aber nicht darüber, wie er gestorben ist. Also schreibt man auch, wieso K. sitzt.

    Das Problem ist für mich nicht so sehr, ob man darüber schreibt, sondern wie. Es ist einigermaßen borniert, wenn jemand unterstellt, dass jeder, der den Namen K. in Verbindung mit den Worten Vergewaltigung und Haftbefehl liest, gar nicht anders kann, als einen Schuldspruch zu fällen. – Nur er selbst scheint davor gefeit und deswegen schreibt er aus Fürsorge für das naive Publikum auch gar nicht erst davon. – Von hoher Meinung über die eigenen Leser zeugt das nicht gerade. Der gemeine Staatsbürger ist pfiffig genug, zwischen Haftbefehl und Urteil zu unterscheiden, wir Journalisten müssen ihm nur die entsprechenden Informationen liefern; also: Warum ein Haftbefehl, was bedeutet das, Stellungnahmen von K, seinen Anwälten, Informationen über ähnlich gelagerte Fälle, in denen Gerichte anders entschieden haben usw. – ich muss uns nicht unseren Job erklären. – Das ist übrigens eine Herangehensweise, die ich bei den vielen Meldungen über Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch manchmal ein ganz klein wenig vermisse.

    Nicht jeder der über K. schreibt, schreibt wie die „Bild“-Zeitung und ist auch nicht automatisch ein Vorverurteiler. Ich bin fast versucht zu sagen, wer nicht berichtend auf seine sauberen Hände verweist, macht es sich deutlich einfacher als der, der sich zur Berichterstattung entschließt. Wer sagt, ich schreibe nichts über K., macht damit maximal einen Fehler. Wer aber in die Berichterstattung einsteigt, kann in jedem Artikel gefühlt hundert Fehler machen. Es ist eine Sache, mitten in der Kollegenmeute zu sitzen und der Versuchung zur billigen Schlagzeile, zum gemeinen Vorurteil und zur albernen Metapher zu widerstehen, auch wenn die meisten Umstehenden genau das erwarten und die Chefredaktion mangelnden Biss moniert. Und es ist eine andere Sache, nicht über den Fall zu berichten, sondern vom moralischen Hochsitz darüber, was die Kollegen wieder alles falsch gemacht haben.

    Übrigens interessiert mich nicht nur Dein Urteil zu Sebnitz sondern auch zu Kiep. Das Beispiel steht da nicht ohne Hintergedanken.

    P.S. Die Abfuhr für Altrogge war erste Sahne.

  8. Ich lese täglich auf Papier die FAZ, die SZ, eine Regionalzeitung und die Bild und im Internet auch sehr viel.
    Wann, wo und wie wurde Herr Kachelmann vorverurteilt?

  9. @Korintenkacker
    Vorverurteilt? Da wird gerade ein Mensch in aller Öffentlichkeit „an die Wand gefahren“. Wer das ist können Sie sich später aussuchen. Aus allen Medienrohren, in allen Qualitätsstufen, wird über diesen Fall geschossen. Das Meiste geht uns im Grunde noch gar nichts an. Was wir bis jetzt wissen sollten, sind folgende Fakten:
    1. Ein Mann wurde bei der Einreise festgenommen und ins Untersuchungsgefängnis eingeliefert.
    2. Sollte Herr Kachelmann es wünschen, kann sein Anwalt die Öffentlichkeit informieren, dass es sich um Herrn Kachelmann handelt und das es zB. einen Haftprüfungstermin dann und dann gibt.
    Das es dann nur eine Befragung/Aussage wurde,
    ist die Entscheidung von Herrn Kachelmann und sollten man dann auch erfahren.
    Alles weitere ist zur Zeit eine Angelegenheit zwischen den beiden Betroffenen und der Staatsanwaltschaft. Wir sprechen hier nicht von unserem Bundespräsidenten als Zeitzeugen, um es überspitzt zu vergleichen. Am Ende des Prozesses wird einer der Beteiligten der „Verlierer“ sein, denn ein Unentschieden wird es in diesem Fall nicht geben können. Über dieses „Verlieren “ wird der Staat entscheiden, in Form eines Gerichtes. Darüber und über das Ergebnis werden wir erfahren, wenn es sich um ein öffentliches Verfahren handelt. Dort und nicht jetzt sollten wir dann von den Beteiligten informiert werden, um uns ein Urteil bilden zu können.
    Ich könnte damit gut leben. Nein, ich lebe es.

  10. @ T.Zett:
    Ich meine, meine Frage blieb unbeantwortet:
    Wann, wo und wie wurde Herr Kachelmann vorverurteilt?

  11. @ Korintenkacker
    Das ist letztlich korinthenkackerei. Niemandes Leben ist von diesem Vorfall betroffen, ausser den direkten Personen, Mitarbeiter, Auftraggeber, etc. Mit All dem was da zur Zeit raus geballert wird, wird ge“urteilt“. Das „Vor“ verbrauchen wir mal bei: zur Zeit nicht von öffentlichen Interesse. Bleibt das „ver“, und das sollte ein Gericht verteilen.
    Für mich ist das Wort damit belegt.

  12. Es ist mir nach wie vor ein Rätsel, warum sich kein einziger Nachrichtenträger lediglich auf Tatsachenberichte beschränkt. Dass JK in U-Haft gekommen ist, ist eine Tatsache. Alles Andere ist vorerst Spekulation. Selbst, ob es eine oder seine Freundin war, geschweige denn der ganze andere bislang zusammengesponnene Rest. Selbst jemanden zu kennen, bedeutet momentan nicht, zu wissen, was passiert bzw. nicht passiert ist.

  13. Jörg Kachelmann kann Einem Leid tun. Was die Staatsanwaltschaft und das Gericht mit ihm gemacht haben, ist ein Eklat. Und diese unsäglichen Medien, allen voran die Bildzeitung mit der völlig verbitterten alten Alice Schwarzer. Darüber hinaus, wie viele verurteilte unschuldige Täter und Opfer von nicht verurteilten schuldigen Tätern müssen sich den Aufwand ansehen, der in diesem Verfahren betrieben wurde. Kein einziger Vergewaltigungsfall wird derart in die Länge gezogen, wenn kein Prominenter angeklagt ist.

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