Die Weltwoche. Jetzt mit eigener Welt.

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[audio:Weltwoche.mp3]

Ich nehme an, dass mir eine Menge unfassbar bizarrer Sätze entgehen, seitdem ich die Schweizer Weltwoche nicht mehr lese, aber heute habe ich durch Zufall das Editorial der Woche gelesen, in dem sich „die Redaktion“ (es ist wohl eine sichere Wette anzunehmen, dass sich dahinter wie immer Chefredaktor Roger Köppel subsummiert) über das Geschehen der Woche auslässt, also auch über die Reaktionen auf das Minarett-Verbot. Der erste Satz des Editorials geht so:

Das Völkerrecht, Abgott aller undemokratischen Verlierer, ist fehlerbehaftetes Menschenwerk, wird willkürlich gesetzt und inflationär angewendet

Denn für Köppel ist es unerträglich, dass „fremde Richter“ die „Volksrechte begrenzen“. Es ist offenbar ein bisschen wie die Weiterführung der Schweizer Neutralität mit anderen Mitteln: Kein anderes Land der Welt hat schließlich – nach meiner persönlichen Erfahrung – so sehr das Gefühl, mit dem Rest der Nationen und Geschehnisse nichts zu tun zu haben (deshalb macht die Schweiz, immerhin eines der reichsten Länder der Erde, keine Außenpolitik). Für einige Schweizer ist das ein eher schmerzhaftes Thema, verbunden mit einer Art Minderwertigkeitskomplex, der nur durch Lebensstandard gelindert werden kann. Bei Roger Köppel, der als eine Art journalistischer Silvesterknaller schon seit Jahren irrlichternd gegen eine gefühlte linke Medienübermacht anschreibt, hat der Komplex nun offenbar für die vollständige Loslösung von der Welt, wie wir sie kennen, gesorgt. Jetzt darf es also auch kein Völkerrecht mehr geben. Halleluja.

Köppel gefällt sich seit jeher in der Pose der Rebellion: Er ist eine Art inoffizielles Sprachrohr der in weiten Teilen rechtsnationalen Schweizerischen Volkspartei (SVP), eigentlich ihres Doyens Christoph Blocher, und versteht sich dabei als Anti-Establishment, denn aus seiner Sicht ist die Schweiz fest im Griff einer liberalen Medienübermacht – was nichts daran ändert, dass seine SVP die wählerstärkste Partei im Parlament ist (und in der Schweiz heißt im Parlament auch gleich an der Regierung. Nebenbei ist die SVP auch eine der Parteien, die den Volksentscheid zum Minarett-Verbot angestoßen haben mit diesem Plakat). Da fragt man sich schon, warum so einer sich schlecht behandelt fühlt.
Dass die Gegner eines verfassungsmäßigen Minarett-Verbotes, wie es das Schweizer Volk beschlossen hat, nun möglicherweise den Europäischen Gerichtshof anrufen wollen, hält Köppel schon präventiv für eine Art Siegerjustiz. Zitat:

Das Völkerrecht ist nicht Ausfluss einer höheren Vernunft oder Gerechtigkeit, sondern das Gesetz kriegerischer Siegernationen. Es wird von Technokraten ohne demokratische Debatte laufend neu entworfen und immer uferloser angewendet.

Da ist er sich mit den Taliban einig. Die Frage ist: Was für eine Art Mensch muss man sein, um die Tatsache abzulehnen, dass es Rechte geben könnte, die einem nicht einmal die Schweizer Landbevölkerung nehmen darf (denn die hat das Verbot ja beschlossen, in den Städten wurde es meist abgelehnt)? Wir reden hier immerhin über eine Verfassungsänderung. Das bedeutet, Artikel 72 der Bundesverfassung, der heute so lautet:

Art. 72 Kirche und Staat
Absatz 1) Für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat sind die Kantone zuständig.

Abs. 2) Bund und Kantone können im Rahmen ihrer Zuständigkeit Massnahmen treffen zur Wahrung des öffentlichen Friedens zwischen den Angehörigen der verschiedenen Religionsgemeinschaften.

erhält folgenden Zusatz:

Abs. 3) Der Bau von Minaretten ist verboten.

Es ist ein starker, unmissverständlicher Satz, der durchaus mit dem einen oder anderen Grundsatz in derselben Verfassung, zum Beispiel zur Religionsfreiheit oder zur Gleichbehandlung kollidieren könnte. Aus Köppels Sicht scheint das unproblematisch geregelt werden zu können: Wenn der Souverän – das „Schweizervolk“ – entscheidet, dann braucht es aus seiner Sicht offenbar niemanden mehr, der da hinterher drauf guckt. Köppels Schweizer wissen selbst am besten, was gut für sie ist, schließlich haben sie sich diese Verfassung ja auch selbst gegeben.

Oh, dabei fällt mir auf: Vielleicht sollte Köppel mal eine Initiative starten, um einen echt nervigen Fehler aus der Verfassung zu verbannen. In Artikel 5 heißt es doch tatsächlich:

Art. 5, Abs. 4) Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.

Für die lupenreinen Demokraten bei der Weltwoche muss das unerträglich sein.

PS. Lesenswert dazu auch: Phemios‘ „Unabhängige Parteipresse“

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12 Antworten auf „Die Weltwoche. Jetzt mit eigener Welt.“

  1. Ehrlich, Mikis, du willst gar nicht wissen, welch unfassbar bizarren Sätze dir da regelmässig entgehen, glaub mir. Wobei: Die Weltwoche hat so Phasen; gelegentlich ist sie spritzig, gut recherchiert und bringt spannende Themen, dann wieder steigert sie sich in irgendwelche Kampagnen rein. Was Köppel aktuell gerade abzieht, ist allerdings ziemlich einzigartig, gewissermassen ein Konzentrat der vielen Rollen, in denen er sich und die Weltwoche sieht: Frontkämpfer gegen den bevorstehenden Untergang des Abendlandes, Aufklärer von Obrigkeitsverschwörungen aller Art, weinerlicher Ankläger der ach so gewaltigen linken Übermacht in der öffentlichen Meinung und so weiter. Das nimmt ziemlich hässliche Formen an, was sich unter anderem auch auf der Leserbriefseite der aktuellen Weltwoche erschreckend spiegelt.
    Die ganze unerfreuliche Situation, in die uns die SVP da geritten hat, kann vielleicht ein Gutes bewirken, nämlich die Reflexion und Aufklärung darüber, was Demokratie konkret bedeutet, wo ihre Grenzen liegen und wie diese von Zeit zu Zeit anzupassen sind. Warum darf eine Initiative eingereicht werden, die der Verfassung widerspricht? Wer definiert das Völkerrecht und wie, und warum ist das die Grundlage für alles andere? Und warum gibt es in der Schweiz eigentlich kein Verfassungsgericht, und sollten wir nicht vielleicht eins schaffen? Ich weiss, dass ich da selber auch Wissenslücken habe, die ich gerne füllen würde. Im Moment sehe ich in der aufgescheuchten (bzw. aufgepeitschten) Hektik allerdings leider nicht wirklich, wie solche Aufklärung geleistet und wo solche Diskussionen geführt werden könnten.

  2. Vielen Dank für deinen leisen Optimismus, aber ich glaube, dass die Erfindung einer permanenten Bedrohung, die ja der USP sowohl der Weltwoche als auch der SVP ist, in vielen Teilen der Schweiz tatsächlich zur Grundausstattung zählen – insofern ist Roger Köppel in gewisser Weise ein Mann des Volkes. Ich glaube, dass diese liebenswerte Verschrobenheit mit dem generalmobilen Guerilla-Heer, der gleichzeitigen totalen Abhängigkeit vom Ausland bei gleichzeitiger Neutralität, die Selbstwahrnehmung als beneidete Besonderheit und die ureigene Arroganz (andere Länder haben sich bemüht, in die EU zu kommen, die Schweiz findet das Bündnis weit unter ihrem Niveau) dazu geführt haben, dass dieses Abstimmungsergebnis das Land ganz einfach abbildet, wie es ist: Vor allem auf dem Land beherrscht von verängstigten Kleingeistern. Da ist die Schweiz nicht alleine, nur vielleicht etwas kondensierter und sortenreiner als andere Länder.
    Ich glaube, die Lobby würde nur kippen, wenn das Minarett-Verbot plötzlich ernsthafte Auswirkungen auf große Geschäfte hätte (was ja sein kann). Dann wäre plötzlich zumindest hinter den Kulissen der Druck da, einen Weg zu finden, das Votum zu kippen. Und dann könnte man ganz in Ruhe anfangen, zu reden.

  3. Was man wissen muss:
    In der Schweiz leben auf dem Land die reicheren und gebildeteren Leute. Das hat damit zu tun, dass im Naherholungsgebiet der grossen Städte eine höhere Lebensqualität geboten wird.

    Die Schweiz ist ein Land, das direkte Demokratie hat. In der Schweiz dürfen Bürger nicht nur wählen, sie dürfen auch Volksinitiativen und Referenden gegen geplante Verfassungsänderungen, Bundesbeschlüsse, Beitrittserklärungen zu supranationalen Organisationen usw. einreichen.

    Anderst als in Deutschland ist in der Schweiz eine Bevormundung des Volkes nicht möglich.

    Das Stimmvolk ist in der Schweiz der Souverän, sprich die höchste MACHT im Staat. Leider gibt es internationale Abkommen. So wurde 1974, ein Jahr vor meiner Geburt, die europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert. Dadurch besteht theoretisch die Möglichkeit, dass fremde Richter, die im französischen Strassbourg sitzen Volksentscheide als Verstoss gegen die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) werten könnten. Das darf nicht sein. Da die EMRK lediglich grundlegende Menschenrechte garantiert und die Schweizer Bundesverfassung umfassendere Menschenrechte garantiert könnte die EMRK gekündigt werden. Das wäre sehr sinnvoll.

    Was Geschäfte mit dem Ausland anbelangt:
    Wieso sollten Saudis wegen des Bauverbots für Minarette keine Geschäfte mehr mit Schweizern machen? Wir Schweizer machen mit den Saudis ja auch trotz der Tatsache, dass es in Saudiarabien ein Bauverbot für Kirchtürme gibt, Geschäfte.

  4. Es mag sein, dass sich auf dem Land, und das nicht nur in der Schweiz, eine Menge „verängstigte Kleingeister“ finden. Und jetzt? War das nicht schon immer so und wird immer so bleiben? Ich finde, man kann sowas kritisieren, aber der Anspruch, diesen die Macht einer (vermeintlich weniger kleingeistigen) Minderheit aufzuzwingen, halte ich für nicht ok.

    Mich irritieren die vielen Stimmen der sogenannten „Elite“ der Gesellschaft, die kurz nach der Abstimmung zur Minarettinitiative forderten, man solle diese am besten sofort wiederholen. Es ist daran zu erinnern, dass das vereinigte Parlament die Initiative VOR der Abstimmung als mit dem Völkerrecht konform gehend bestätigt hat. Auf mich wirkt das, wie wenn nach der Bundestagswahl die Grünen, die Linken und die SPDler aufgestanden wären und gesagt hätte. Nein, dieser Ausgang, nämlich die Mehrheit für schwarz-gelb, das ist nicht in Ordnung, das muss wiederholt werden. Wer so reagiert, der respektiert die Demokratie nicht. Natürlich gibt es Rekursmöglichkeiten und die kann man auch nutzen, klar.

    Zu den Völker- und Menschenrechten. Die elementaren sind und sollen nicht in Frage gestellt werden, darum geht es doch gar nicht. Nochmals: In der Schweiz kommen keine Vorlagen zur Abstimmung, die gegen das Völkerrecht verstossen, das ist gesetzlich verankert.

    Allerdings beobachte ich, ganz wie Köppel, eine ständige Ausweitung der sogenannten Menschenrechte. Und diese Diskussion sollte demokratisch geführt werden und nicht von einer Pseudoelite, die sich ein moralisches Deutungsrecht herausnimmt.

    Man kann nämlich alles zu einem Menschenrecht machen. Das Recht auf Arbeit, das Recht auf einen Hund, das Recht auf ein Minarett, das Recht auf Zugang zum Internet, das Recht auf eine grosse Wohnung, das Recht auf einen Garten, das Recht auf Sex, das Recht auf Liebe, das Recht auf Mobilität, etc., diese Liste lässt sich beliebig fortsetzen.

    Nicht vergessen sollte man, dass viele dieser Menschenrechte mit Kosten verbunden, von denen nicht wenige sozial getragen werden müssen, also zwangsweise per Steuerpflicht von den Steuerzahlern eingezogen werden.

    Ich glaube, dass die Menschen ein Recht darauf haben, diese Fragen (ortsgebunden, also förderalistisch) selbst zu bestimmen.

  5. @ Ronnie: Aber das haben sie doch: Selbst bestimmt und entschieden. Die Frage ist, gibt es eine Instanz, bei der man die Wahl überprüfen kann oder sind die Überstimmten, in diesem Fall die Schweizer (und in der Schweiz lebende) Muslime damit ein für alle Mal überstimmt? Ist wenigstens die Entscheidung des Gremiums, das die Abstimmung zugelassen hat überprüfbar? All das stellen Köppel und offenbar du ja in Frage. Die Entscheidung der Mehrheit ist eine Sache, aber wenn die Entscheidung der Mehrheit wie hier Rechte einer Minderheit einschränkt, dann muss die doch eine Möglichkeit haben, das auf dem Rechtsweg überprüfen zu lassen. Rechtsstaatliche Prinzipien engen nicht die Demokratie ein, sie sind ihre Grundlage.
    Und zu der Polemik mit den Menschenrechten: Sie sind eine Errungenschaft, und es gibt kein Menschenrecht auf Hund. Das ist Blödsinn, wird der Geschichte der Menschenrechte nicht gerecht und außerdem meint zumindest Köppel hier nicht die Menschenrechte, sondern das Völkerrecht (als Siegerrecht, was die Menschenrechte ja eher selten waren, wenn nicht nie).
    Und, eins noch: Ich finde den Reflex interessant, wie viele Schweizer jetzt so tun, als wollte man ihnen die Möglichkeit nehmen, über ihre Belange zu entscheiden. Darum geht es nicht. Die Schweizer haben entschieden. Aber es muss erlaubt sein, festzustellen, dass es eine rassistische, kleingeistige und eher nicht besonders weltgewandte Entscheidung war.

  6. Ja, darum gibt es ja auch Rekursmöglichkeiten – allerdings werden solche Entscheide aufgrund von eindeutigen oder nicht so eindeutigen moralischen Richtlinien gefällt. Die Frage, wer und aufgrund von was diese bestimmt werden, muss erlaubt sein. Das ist eine entscheidende Machtfrage.

    Jeder politische Entscheid benachteiligt eine oder mehrere Minderheiten. Was sagt zum Beispiel die nicht kleine Religion der Raucher zu den ständigen Einschränkungen der Ausübung ihrer Religion durch die Politik? Ist das nicht auch diskriminierend? Wer setzt sich für die ein?

    Wenn in Zukunft, sagen wir mal, dauernd die (durchaus rechtskonformen) Rekursmöglichkeiten genutzt und auch bestätigt werden – wird dann die direkte Demokratie so nicht ausgehebelt? Ich glaube, dass solche Bedenken ernstgenommen werden müssen.

    Wenn ich wählen kann, wer zuletzt entscheidet: Ich würde nicht die kleine Gruppe nehmen, sondern die Mehrheit des Volkes. Ich glaube daran, dass die Mehrheit des Volkes besser entscheidet.

    Nicht zu vergessen: Das Minarettverbot könnte schon in wenigen Jahren wieder aufgehoben werden – durch einen weiteren Volksentscheid. Ich glaube, die Wogen gehen viel zu hoch, es ist nichts mehr als eine etwas bescheuerte Änderung an der Bauordnung. Die dooferweise auch noch in die Bundesverfassung geschrieben wird.

  7. @Ronnie: Das ist jetzt aber ein bisschen sehr einfach: Natürlich hat die verschwindend kleine Minderheit der Muslime in der Schweiz nicht die Möglichkeiten der SVP, einen Volksentscheid durchzusetzen. Und: Ja, es macht einen riesigen Unterschied, ob es um die Religionsfreiheit geht oder um die Freiheit, im Restaurant zu rauchen. Vor allem, wenn die Initiative hier sich ja explizit nicht nur gegen das Minarett richtet, sondern gegen das Minarett als „Machtsymbol des Islam“, also implizit die „Macht des Islam“, die gleichzeitig synonym gesetzt wird mit Zwangsehen, Fanatismus, Terrorismus und allem möglichen anderen. Wie gesagt: ganz offen, für jeden nachlesbar. Die Abstimmung ist nicht trotz dieser rassistischen Verallgemeinerungen so ausgegangen, sondern wegen ihr.
    Die Mehrheit des Volkes entscheidet nicht besser, sondern in ihrem Interesse. Demokratie ist (das treiben die Schweizer mit der Konkordanz ja nun wirklich auf die Spitze) eben nicht die Diktatur der Mehrheit, sondern die Teilhabe aller am demokratischen Kompromiss. Demokratie schützt immer die Minderheiten, sonst ist sie keine. Die Mehrheit würde wahrscheinlich auch Kinderschänder öffentlich aufhängen (und wenn es um mein Kind ginge würde ich das ehrlich gesagt auch – in manchen Punkten bin ich einfach nicht zivilisiert), aber das heißt nicht, dass es die richtige Entscheidung ist.
    Und, zuletzt, nein, die Entscheidungen werden eben nicht aufgrund von moralischen Richtlinien gefällt. Der Souverän, das Volk, stimmt ab auf jeder Grundlage, die ihm passt, frei und ungebunden. Und ein potenzieller Richter in einem Gremium, das über die Rechtmäßigkeit entscheidet, richtet auf Grundlage von Gesetzen. Das hat mit Moral erst einmal nichts zu tun (welcher Moral folgt denn ein Minarett-Verbot in der Verfassung?). Das ist überhaupt keine Machtfrage. Entweder die Verfassungsänderung entspricht dem Rest der Verfassung (also auch dem Völkerrecht) oder nicht. Da kann man auslegen und subsumieren, aber moralisch argumentiert wird dann eigentlich nicht mehr (oder sagen wir es so: Politiker und manche Anwälte werden es versuchen, es spielt für den Richterspruch aber eigentlich keine Rolle mehr. Moral braucht man, wenn man die Gesetze macht. Danach ist es weitgehend Handwerk).

  8. @Alexander Müller: Sorry, der Kommentar war zunächst im Spam-Ordner verschwunden, deshalb hat das Freischalten ein bisschen gedauert. Zu dem Kommentar: Ja, ich weiß, dass es für manche Schweizer schwer ist zu ertragen, dass sie nicht allein auf der Welt sind bzw. dass es zum Rest der Welt auch noch Verbindungen gibt außer den Überweisungen auf die Schweizer Off-Shore-Konten. Aber so ist es. Und: Ihr profitiert davon.

  9. Was ja bei der Minarett-Initiative in erster Linie mal stört (noch ausserhalb aller Diskussionen über Völkerrecht und Menschenrechte), ist, dass sie einen Artikel in die Verfassung einfügt (der zitierte Art.72 Abs.3), der im Widerspruch zu einem anderen Artikel der Verfassung steht (Art.15, Glaubens- und Gewissensfreiheit). Die Verfassung widerspricht sich nun also selbst. Mich ärgert, dass es offenbar keinen Mechanismus gibt, sowas zu verhindern. Das Volk hat es nicht getan, und die Parteien links der SVP hatten offenbar nicht den Mumm, die Kontrollpflicht des Parlaments entsprechend aus- und sich mit der SVP anzulegen. Ich denke immer noch, dass sowas Verunglücktes gar nie zur Abstimmung hätte kommen dürfen – und eben: nicht nur aus völkerrechtlichen Gründen, sondern aus Gründen der „Verfassungsqualität“.

  10. @phemios: Man könnte sogar argumentieren, der neue Absatz verstoße gleich gegen mehrere Artikel der Verfassung, weil er möglicherweise auch das Gebot der Gleichbehandlung und das Diskriminierungsverbot ignoriert.

  11. Der Minarett-Artikel ignoriert das Diskriminierungsverbot nicht nur möglicherweise sondern ganz eindeutig.

    Und an alle, sagen wir mal Dreivierteldemokraten, die hier oben laut rumnölen: Vor genau 10 Jahren haben wir über die revidierte ganze Bundesverfassung letztmals abgestimmt.

    Zu behaupten, Völkerrecht sei fremdes Recht, oder die Richter in Strassburg seien nicht unsere Richter, ist im Grunde nichts anderes als eine lupenreine SVP-Lüge. Wär ja noch schöner wenn jetzt ein paar Extremisten im Siegestaumel das Gefühl hätten, sie könnten den Rechtsstaat einfach mal so hopplahopp aus den Angeln heben.

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